IBT-Electronic
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Altgeräte-Richtlinie

Gemäß Europäischer Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik- Altgeräte, 2006/66/EG dürfen Elektrogeräte, Batterien und Akkus nicht über die Restmülltonne entsorgt werden.
IBT-Electronic entsorgt bei ausreichend frankierter Zusendung fachgerecht  alle von IBT gefertigten Produkte.